Abriss des Vohenstraußer Wahrzeichens oder Sanierung?

Nachdem gewissermaßen "die Luft heraus war", war nach dem Scheitern der KAB-Nutzungspläne das Schicksal des Schlosses offen. Der Freistaat Bayern als Besitzer versuchte seitdem das lästig gewordene Baudenkmal loszuwerden, in mehreren Ausschreibungen wurde es zum Verkauf angeboten.

Auch die Kommune und der Landkreis wollten verständlicherweise nach dem Motto "gebranntes Kind scheut das Feuer" zunächst keine Verantwortung bzw. keine Trägerschaft mehr übernehmen.

In einer Bürgerversammlung wurde im Dezember 1995 sogar von namhaften Vohenstraußer Kommunalpolitikern allen Ernstes angeregt, an den Landkreis Antrag zu stellen, "dass das alte baufällige Forsthaus (früherer Marstall) entweder saniert oder abgerissen wird." Wohlwissend, dass der Landkreis allein kaum in der Lage ist, das notwendige Geld für eine Sanierung des keineswegs baufälligen Baudenkmals, Bestandteil des Vohenstraußer Wahrzeichens Schloss Friedrichsburg, aufzubringen. 

Das Denkmalschutzgesetz besagt über die Erhaltung von Baudenkmälern (Art. 4): "Die Eigentümer und die sonst dinglich Verfügungsberechtigten von Baudenkmälern haben ihre Baudenkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen, soweit ihnen das zuzumuten ist." Eigentümer des Schlossensembles sind der Freistaat Bayern (Schloss und ehem. Amtsgericht) sowie der Landkreis (ehem. Marstall).